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LG Stuttgart, 15.06.1988 - 1 T 9/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 11.12.2012 - 34 Wx 433/12
Grundbuchberichtigung nach Erbfolge: Anforderungen an den Nachweis der …
Das Landgericht Stuttgart (BWNotZ 1988, 163) sowie Meyer-Stolte (Rpfleger 1992, 195/196) sind zwar der Ansicht, die Vorlage der letztwilligen Verfügung mit Verwirkungsklausel selbst reiche schon zum Nachweis aus, wenn der Nichteintritt der Bedingung, nämlich die Geltendmachung des Pflichtteils, offenkundig im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO sei. - LG Aschaffenburg, 12.08.2009 - 4 T 113/09
Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts …
Fragen, die durch Auslegung der letztwilligen Verfügung ggf. unter Berücksichtigung anderer öffentlicher Urkunden zu beantworten sind, rechtfertigen das Verlangen eines Erbscheins ebenso wenig wie Zweifel, die allein in abstrakten Möglichkeiten oder rechtlichen Bedenken ihre Ursache haben (BayObLGZ 1974, 1 ff.; OLGR Celle 2000, 99 f.; LG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.1988, Az: 1 T 9/88).